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   OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21   

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OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21 (https://dejure.org/2022,46257)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.05.2022 - 5 U 168/21 (https://dejure.org/2022,46257)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 5 U 168/21 (https://dejure.org/2022,46257)
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  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 206/11

    Bereicherungsanspruch des Wohnungsberechtigten bei eigenmächtiger Vermietung der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21
    Die Entscheidung des BGH vom 13.07.2012 - V ZR 206/11 - sei auf das vorliegende Verfahren nicht zu übertragen.

    Vielmehr kommt es darauf an, ob der Bereicherungsgläubiger nur die Unterlassung der unerlaubten Nutzung des Rechtsguts verlangen kann oder ob er darüber hinaus selbst berechtigt wäre, die Nutzungen zu ziehen (BGH, Urt. v. 13.07.2012 - V ZR 206/11, beck-online Rn. 9 = NJW 2012, 3572 m.w.N.).

    Aus diesem Grund wird ein Anspruch des Eigentümers auf Auskehrung der vereinnahmten Mieten bei einer unberechtigten Vermietung der dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume durch den Wohnungsberechtigten verneint (BGH, Urt. v. 13.07.2012 - V ZR 206/11, beck-online Rn. 9 = NJW 2012, 3572; BGH, Urteil vom 02.06.1972 - V ZR 154/70 = NJW 1972, 1416, beck-online).

    Der Vermieter könne zwar Unterlassung verlangen, selbst aber keine Untervermietung vornehmen (BGH, Urt. v. 13.07.2012 - V ZR 206/11, beck-online Rn. 9 = NJW 2012, 3572 m.w.N.).

    Das Wohnungsrecht umfasst im Gegensatz zum Nießbrauch, der ein umfassendes Nutzungsrecht gewährt, gerade nicht das Recht zu einer Überlassung der Räume an Dritte (BGH, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 206/11 -, Juris Rz. 10 ff.).

  • LG Wiesbaden, 06.08.2019 - 1 O 29/19
    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21
    Mit Schriftsatz vom 25.01.2019 erhob die Klägerin Herausgabeklage (Az. 1 O 29/19 LG Siegen).

    Das Landgericht hat die Akte 1 O 29/19 LG Siegen beigezogen.

    Angesichts dieser rechtlichen Bewertung kommt es nicht darauf an, ob das Urteil des Landgerichts Siegen vom 07.01.2020, Az. 1 O 29/19, mit dem der Beklagte zur Räumung der streitgegenständlichen Wohnung verurteilt worden ist, bezüglich der Frage des Bestehens eines Wohnungsrechts in Rechtskraft erwachsen ist.

  • BGH, 02.06.1972 - V ZR 154/70

    Dingliches Wohnrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21
    Aus diesem Grund wird ein Anspruch des Eigentümers auf Auskehrung der vereinnahmten Mieten bei einer unberechtigten Vermietung der dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume durch den Wohnungsberechtigten verneint (BGH, Urt. v. 13.07.2012 - V ZR 206/11, beck-online Rn. 9 = NJW 2012, 3572; BGH, Urteil vom 02.06.1972 - V ZR 154/70 = NJW 1972, 1416, beck-online).

    Auch der Hinweis auf die §§ 990, 987 BGB, aus denen dem Grundeigentümer angeblich gegen den Wohnberechtigten ein Anspruch auf den Mietzins erwächst, sei nicht stichhaltig, weil die das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer regelnden Vorschriften der §§ 987 ff. BGB das Bestehen eines Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB voraussetzen, den indessen der Eigentümer gegen den Wohnberechtigten gerade nicht habe (§§ 986, 1036 Abs. 1, 1093 Abs. 1 Satz 2 BGB; zum Ganzen: BGH, Urteil vom 02.06.1972 - V ZR 154/70 = NJW 1972, 1416, beck-online).

  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21
    Der Umzug in ein Pflegeheim ist daher in aller Regel kein Grund, den der Bestellung eines lebenslangen Wohnungsrechts zu Grunde liegenden Vertrag nach § 313 BGB anzupassen (BGH, Versäumnisurteil vom 9.1. 2009 - V ZR 168/07 = NJW 2009, 1348, beck-online).

    Die familiäre Verbundenheit werde häufig, wenn auch nicht zwingend, die Annahme rechtfertigen, dass eine Nutzung der Wohnung innerhalb der Familie unentgeltlich erfolgen sollte (BGH, Versäumnisurteil vom 9.1. 2009 - V ZR 168/07 = NJW 2009, 1348, beck-online).

  • OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 20 W 450/05

    Grundbuchverfahren: Berichtigungsanspruch auf Grund der Eintragung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21
    Umstände außerhalb der Erklärung dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 26.7.2006 - 20 W 450/05, BeckRS 2007, 1582, beck-online).

    Auch wenn die Worte "unter Ausschluss des Eigentümers" in der Eintragungsbewilligung fehlen, kann ein echtes Wohnungsrecht nach § 1093 BGB vorliegen, wenn sich die Ausschließlichkeit der Benutzung wenigstens sonst aus dem Inhalt ergibt, wozu auch die der Gesetzesüberschrift entsprechende Bezeichnung als "Wohnungsrecht" genügen kann (OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 26.7.2006 - 20 W 450/05, BeckRS 2007, 1582, beck-online; Staudinger/Reymann (2017) BGB, § 1093 Rz. 3).

  • BGH, 20.05.1964 - VIII ZR 235/63
    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21
    In diesem Zusammenhang wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den ähnlich liegenden Fall der unberechtigten Untervermietung verwiesen, die dem Vermieter ebenfalls keinen Anspruch gegen den Mieter auf Herausgabe des gezogenen Untermietzinses gewährt (vgl. etwa BGH, Urt. v. 20.05.1964, VIII ZR 235/63 = NJW 64, 1853).
  • OLG Hamburg, 19.05.2003 - 4 U 201/02

    Zum Herausgabeanspruch aus dem dinglichen Wohnungsrecht gem. § 1093 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21
    Obwohl in den §§ 1090 Abs. 2, 1093 Abs. 1 S. 2 BGB die Vorschrift des § 1065 BGB nicht ausdrücklich genannt ist, ist diese im Falle der Besitzvorenthaltung nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, entsprechend anwendbar (vgl. etwa OLG Hamburg, Urteil vom 19. Mai 2003 - 4 U 201/02 -, Rn. 12, juris; Palandt/Herrler, BGB, 81. Aufl. 2022, § 1093 Rz. 16; MüKoBGB/Mohr, 8. Aufl. 2020, § 1093 Rn. 8).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21
    Dies bedeutet, dass nur solche Ereignisse wirksam zur Bedingung für das Erlöschen von Grundstücksrechten gemacht werden können, deren Eintritt objektiv mit der gebotenen Eindeutigkeit bestimmbar ist (BayObLG, Beschluss vom 07.08.1997 - 2Z BR 61/97 = NZM 1998, 42, beck-online).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 189/86

    Forschungskosten; Ansprüche des Erstantragstellers gegen den Nachanmeldern auf

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21
    Der Bereicherungsschuldner erlangt nur dann i. S. von § 812 Abs. 1 S. 1 BGB etwas auf Kosten des Bereicherungsgläubigers, wenn er in eine Rechtsposition eingegriffen hat, die nach der Rechtsordnung dem Gläubiger zu dessen ausschließlicher Verfügung und Verwertung zugewiesen ist (BGH, Urteil vom 09.03.1989 - I ZR 189/86 = NJW 1990, 52, beck-online).
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